Der Bundesrat hat am 9. November 2015 den Entwurf zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG, SR 173.110) in die Vernehmlassung geschickt. Verbesserungen seien gemäss Medienmitteilung insbesondere beim Ausnahmekatalog des BGG wünschbar. Auf der einen Seite soll der Zugang zum BGer im Bereich des Ausnahmekatalogs geöffnet werden, wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Auf der anderen Seite soll der Ausnahmekatalog in einigen Punkten erweitert werden, z.B. bei Bussen bis Fr. 5’000.-. Weitere Informationen finden sich im Bericht zum Vernehmlassungsentwurf und im Vernehmlassungsentwurf selbst.