BR: Vernehmlassung zum revidierten Bundesgerichtsgesetz eröffnet

Der Bun­desrat hat am 9. Novem­ber 2015 den Entwurf zur Revi­sion des Bun­des­gerichts­ge­set­zes (BGG, SR 173.110) in die Vernehm­las­sung geschickt. Verbesserun­gen seien gemäss Medi­en­mit­teilung ins­beson­dere beim Aus­nah­mekat­a­log des BGG wün­schbar. Auf der einen Seite soll der Zugang zum BGer im Bere­ich des Aus­nah­mekat­a­logs geöffnet wer­den, wenn sich eine Rechts­frage von grund­sät­zlich­er Bedeu­tung stellt. Auf der anderen Seite soll der Aus­nah­mekat­a­log in eini­gen Punk­ten erweit­ert wer­den, z.B. bei Bussen bis Fr. 5’000.-. Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en sich im Bericht zum Vernehm­las­sungsen­twurf und im Vernehm­las­sungsen­twurf selbst.