An seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG; SR 173.110) verabschiedet (vgl. Medienmitteilung vom 15. Juni 2018). Mit der Revision will der Bundesrat erreichen, dass Fälle von grosser rechtlicher Bedeutung immer einer Beurteilung durch das BGer zugänglich sind und das höchste Gericht im Gegenzug von Bagatellfällen entlastet wird.
In Bezug auf die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist insbesondere auf Art. 83 BGG (Ausnahmen) hinzuweisen, welcher zahlreiche Änderungen erfahren soll. Sodann soll das dritte Kapitel des Gesetzes mit einem vierten Abschnitt (Beschwerde bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und bei besonders bedeutenden Fällen) ergänzt werden. In diesem Abschnitt wird unter anderem positivrechtlich definiert, wann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt (Art. 89b revBGG).
Erhältlich sind die folgenden Dokumente: