BR: Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes verabschiedet

An sein­er Sitzung vom 15. Juni 2018 hat der Bun­desrat die Botschaft zur Revi­sion des Bun­des­gerichts­ge­set­zes (BGG; SR 173.110) ver­ab­schiedet (vgl. Medi­en­mit­teilung vom 15. Juni 2018). Mit der Revi­sion will der Bun­desrat erre­ichen, dass Fälle von gross­er rechtlich­er Bedeu­tung immer ein­er Beurteilung durch das BGer zugänglich sind und das höch­ste Gericht im Gegen­zug von Bagatellfällen ent­lastet wird.

In Bezug auf die Beschw­erde in öffentlich-rechtlichen Angele­gen­heit­en ist ins­beson­dere auf Art. 83 BGG (Aus­nah­men) hinzuweisen, welch­er zahlre­iche Änderun­gen erfahren soll. Sodann soll das dritte Kapi­tel des Geset­zes mit einem vierten Abschnitt (Beschw­erde bei Rechts­fra­gen von grund­sät­zlich­er Bedeu­tung und bei beson­ders bedeu­ten­den Fällen) ergänzt wer­den. In diesem Abschnitt wird unter anderem pos­i­tivrechtlich definiert, wann eine Rechts­frage von grund­sät­zlich­er Bedeu­tung vor­liegt (Art. 89b revBGG).

Erhältlich sind die fol­gen­den Dokumente: