Der Bundesrat hat am 15. Februar 2017 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Parallel dazu hat der Bundesrat auch die Botschaft zum revidierten WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 2012 (GPA) verabschiedet (das Protokoll der Änderung des GPA findet sich hier). Das neue Abkommen verbessert die Transparenz und den Marktzugang und ersetzt das ursprüngliche Abkommen von 1994.
Ein Hauptziel der Revision ist die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen von Bund und Kantonen. Gleichzeitig soll mit der Revision das revidierte GPA 2012 in die nationale Gesetzgebung überführt werden. Die weiteren wichtigen Neuerungen betreffen:
- die Unterstellung der Verleihung bestimmter Konzessionen und der Übertragung gewisser öffentlicher Aufgaben unter das Beschaffungsrecht;
- die elektronische Abwicklung von Beschaffungsverfahren;
- die Einführung flexibler Instrumente wie Dialog (bisher auf Verordnungsstufe geregelt), Rahmenverträge, elektronische Auktionen sowie verkürzte Fristen;
- die Korruptionsprävention im öffentlichen Beschaffungswesen;
- das Verbot sogenannter Abgebotsrunden (das bereits als Grundsatz in Art. 11 Bst. c IVöB enthalten ist);
- die modifizierte Regelung des Ausstands aufgrund der Besonderheiten des Vergabeverfahrens;
- die systematische Regelung der Ausschluss- und Sanktionstatbestände;
- die Einführung einer zentralen – nicht öffentlichen – Liste mit Anbieterinnen und Subunternehmerinnen, die von künftigen Beschaffungsvorhaben ausgeschlossen sind;
- die Publikation des Verfahrensabbruchs zur Stärkung der Transparenz;
- der moderate Ausbau des Rechtsschutzes im Einklang mit der Rechtsweggarantie der Verfassung;
- die adhäsionsweise Erledigung von Schadenersatzbegehren durch die Beschwerdeinstanz.