Der Bundesrat hat heute die auf den 14. März 2008 datierte Botschaft zur (1) Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens und (2) seiner Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien vorgelegt, zusammen mit den Entwürfen zu den entsprechenden Bundesbeschlüssen.
Für beides — Weiterführung und Ausdehnung — schlägt er je einen getrennten Bundesbeschluss vor. Beide sind referendumsfähig. Die sog. Guillotine-Klausel (Ausserkraftsetzung der übrigen sechs Abkommen) gelte allerdings, so der Bundesrat, bei einer Ablehnung auch nur einer der beiden Bundesbeschlüsse.