Botschaft zur Weiterführung und Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens vorgelegt

Der Bun­desrat hat heute die auf den 14. März 2008 datierte Botschaft zur (1) Weit­er­führung des Freizügigkeitsabkom­mens und (2) sein­er Aus­dehnung auf Rumänien und Bul­gar­ien vorgelegt, zusam­men mit den Entwür­fen zu den entsprechen­den Bundesbeschlüssen. 

Für bei­des — Weit­er­führung und Aus­dehnung — schlägt er je einen getren­nten Bun­des­beschluss vor. Bei­de sind ref­er­en­dums­fähig. Die sog. Guil­lo­tine-Klausel (Ausserkraft­set­zung der übri­gen sechs Abkom­men) gelte allerd­ings, so der Bun­desrat, bei ein­er Ablehnung auch nur ein­er der bei­den Bundesbeschlüsse.