Personenfreizügigkeit. Verordnungsänderung per 1. Januar 2010

Der Bun­desrat hat heute eine Änderung der Verord­nung über die in die Schweiz entsandten Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmer (EntsV) gut­ge­heis­sen. Diese Änderun­gen sind vom Bun­desrat im Hin­blick auf die Abstim­mung vom 8. Feb­ru­ar 2009 über die Weit­er­führung des Freizügigkeitsabkom­mens (FZA) und dessen Aus­dehnung auf Rumänien und Bul­gar­ien angekündigt worden.

Die Änderung der Entsende­verord­nung tritt per 1. Jan­u­ar 2010 in Kraft.