Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV) gutgeheissen. Diese Änderungen sind vom Bundesrat im Hinblick auf die Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) und dessen Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien angekündigt worden.
Die Änderung der Entsendeverordnung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft.