SIF: Änderung der DBA mit Rumänien und Republik Korea in Kraft getreten

Die Änderung­spro­tokolle zu den DBA zwis­chen der Schweiz und Rumänien sowie zwis­chen der Schweiz und Süd­ko­rea sind in Kraft getreten. Sie enthal­ten eine Amt­shil­feklausel gemäss inter­na­tion­al gültigem Standard.

Neb­st ein­er Amt­shil­feklausel gemäss inter­na­tionalem Stan­dard haben die Schweiz und Rumänien beziehungsweise die Schweiz und Süd­ko­rea ins­beson­dere eine Rei­he von Verbesserun­gen bei der Quel­lenbesteuerung von Div­i­den­den­zahlun­gen und Zin­sen vereinbart.

Das Pro­tokoll mit Süd­ko­rea ist nach dem Aus­tausch der diplo­ma­tis­chen Noten am 25. Juli 2012 in Kraft getreten, das Pro­tokoll mit Rumänien am 6. Juli 2012.

Die Bes­tim­mungen bei­der Änderung­spro­tokolle find­en grund­sät­zlich ab dem 1. Jan­u­ar 2013 Anwendung.