Gemäss Mitteilung des EFD ist mit dem jüngst erfolgten diplomatischen Notenaustausch ist das DBA zwischen der Schweiz und der Türkei in Kraft getreten.
Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.
Ursprünglich hatten die Schweiz und die Türkei bereits am 22. Mai 2008 ein DBA unterzeichnet. Dieses war jedoch nicht in Kraft getreten, da inzwischen die neue Amtshilfepolitik des Bundesrates gemäss international geltendem Standard beschlossen wurde. Diese Änderung wurde inzwischen in das Abkommen eingefügt und von den Parlamenten beider Länder genehmigt.
Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.