ESTV: Änderung des DBA mit Niederlande in Kraft getreten

Das rev­i­dierte DBA mit den Nieder­lan­den ist am 9. Novem­ber 2011 in Kraft getreten.

Es enthält Bes­tim­mungen über den Aus­tausch von Infor­ma­tio­nen gemäss dem heute gel­tenden inter­na­tionalen Standard.

Gegenüber dem gel­tenden DBA wur­den im Bere­ich der Quel­len­s­teuern Verbesserun­gen erre­icht: Der für die Quel­len­s­teuer­be­freiung für Div­i­den­den mass­gebende Beteili­gungs­grad wurde von heute 25 auf 10 Prozent gesenkt. Auch Div­i­den­den­zahlun­gen an Vor­sorgeein­rich­tun­gen wer­den kün­ftig von der Besteuerung im Quel­len­staat ausgenom­men. Ausser­dem wurde für Zin­sen eben­falls ein Null­satz vere­in­bart. Das neue DBA enthält weit­er eine Schiedsgerichtsklausel.

Die Bes­tim­mungen des Abkom­mens find­en ab dem 1. Jan­u­ar 2012 Anwen­dung. Ab diesem Datum kön­nen auch Amt­shil­fege­suche gemäss dem heute gel­tenden OECD-Stan­dard gestellt wer­den, die sich auf Tatbestände ab dem 1. März 2010 beziehen. Das Abkom­men erset­zt das gegen­wär­tig gel­tende Abkom­men aus den Jahren 1951 und 1966.

Der Abkom­men­stext ist bish­er in Englisch und Hol­ländisch verfügbar.