Das revidierte DBA mit den Niederlanden ist am 9. November 2011 in Kraft getreten.
Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.
Gegenüber dem geltenden DBA wurden im Bereich der Quellensteuern Verbesserungen erreicht: Der für die Quellensteuerbefreiung für Dividenden massgebende Beteiligungsgrad wurde von heute 25 auf 10 Prozent gesenkt. Auch Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen werden künftig von der Besteuerung im Quellenstaat ausgenommen. Ausserdem wurde für Zinsen ebenfalls ein Nullsatz vereinbart. Das neue DBA enthält weiter eine Schiedsgerichtsklausel.
Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung. Ab diesem Datum können auch Amtshilfegesuche gemäss dem heute geltenden OECD-Standard gestellt werden, die sich auf Tatbestände ab dem 1. März 2010 beziehen. Das Abkommen ersetzt das gegenwärtig geltende Abkommen aus den Jahren 1951 und 1966.
Der Abkommenstext ist bisher in Englisch und Holländisch verfügbar.