BR/EFD: Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern, Island, Estland und Usbekistan in Kraft | Anwendung ab 1. Januar 2016

Das EFD hat gestern darüber informiert, dass in den ver­gan­genen Wochen vier weit­ere Dop­pelbesteuerungsabkom­men (DBA) in Kraft getreten sind: Jene mit Zypern, Island, Est­land und Usbekistan. 

“Sie enthal­ten Bes­tim­mungen über die Amt­shil­fe nach dem inter­na­tion­al gel­tenden Stan­dard. Gle­ichzeit­ig fördern sie die Entwick­lung der bilat­eralen Wirtschafts­beziehun­gen.
Mit Zypern hat die Schweiz erst­mals ein DBA abgeschlossen. Das neue DBA wurde am 25. Juli 2014 unterze­ich­net und trat am 15. Okto­ber 2015 in Kraft.
Das DBA mit Island erset­zt das­jenige, das bere­its seit 1989 in Kraft war. Es wurde am 10. Juli 2014 unterze­ich­net und trat am 6. Novem­ber 2015 in Kraft.
Die DBA mit Est­land und Usbek­istan schliesslich, die bei­de aus dem Jahr 2002 stam­men, wur­den mit einem Änderung­spro­tokoll aktu­al­isiert. Das Änderung­spro­tokoll zum DBA mit Est­land wurde am 25. August 2014 unterze­ich­net und trat am 16. Okto­ber 2015 in Kraft. Das Änderung­spro­tokoll zum DBA mit Usbek­istan wurde am 1. Juli 2014 unterze­ich­net und trat am 14. Okto­ber 2015 in Kraft. […]

Die vier DBA gel­ten dem­nach ab dem 1. Jan­u­ar 2016.”