BR: Anpassungen zweier DBA | Albanien und Norwegen (nicht nur betr. OECD-Amtshilfestandard)

1.) Änderung­spro­tokoll betr. DBA Albanien

Die Schweiz und Alban­ien haben heute in Tirana ein Änderung­spro­tokoll zu ihrem Dop­pelbesteuerungsabkom­men vom Novem­ber 1999 unterze­ich­net. Es enthält eine Amt­shil­feklausel nach OECD-Stan­dard und weit­ere Anpas­sun­gen an die heutige Abkom­men­spoli­tik der Schweiz (Schied­sklausel;  Evo­lu­tivk­lausel bei Lizen­zge­bühren sowie Missbrauchsklausel).

Nach Abschluss der Ver­hand­lun­gen wurde am 19. Feb­ru­ar 2015 ein Änderung­spro­tokoll para­phiert und den Kan­to­nen und Wirtschaftsver­bän­den zur Stel­lung­nahme vorgelegt. Sie haben  dem Abschluss zuges­timmt. Bevor das neue Abkom­men in Kraft treten kann, muss es noch von den Par­la­menten bei­der Län­der genehmigt wer­den  (s. Medi­en­mit­teilung des EFD vom  9. Sept. 2015).

2.) Änderung­spro­tokoll betr. DBA Norwegen

Die Schweiz und Nor­we­gen haben am 4. Sep­tem­ber 2015 in Oslo ein Änderung­spro­tokoll zu ihrem Dop­pelbesteuerungsabkom­men vom Sep­tem­ber 1987 unterze­ich­net. Das Änderung­spro­tokoll führt eine Schied­sklausel nach dem Muster­abkom­men der OECD ein sowie eine Anpas­sung des bere­its 2009 rev­i­dierten Artikel 26 über den Infor­ma­tion­saus­tausch auf Anfrage. 

Nach Abschluss der Ver­hand­lun­gen wurde am 13. März 2015 ein Änderung­spro­tokoll para­phiert und den Kan­to­nen und Wirtschaftsver­bän­den zur Stel­lung­nahme vorgelegt. Sie haben  dem Abschluss zuges­timmt. Bevor das neue Abkom­men in Kraft treten kann, muss es noch von den Par­la­menten bei­der Län­der genehmigt wer­den (s. Medi­en­mit­teilung des EFD vom  9. Sept. 2015).

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Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bis heute ins­ge­samt 52 Dop­pelbesteuerungsabkom­men abgeschlossen, die den inter­na­tionalen Stan­dard in Sachen Infor­ma­tion­saus­tausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft.