1.) Änderungsprotokoll betr. DBA Albanien
Die Schweiz und Albanien haben heute in Tirana ein Änderungsprotokoll zu ihrem Doppelbesteuerungsabkommen vom November 1999 unterzeichnet. Es enthält eine Amtshilfeklausel nach OECD-Standard und weitere Anpassungen an die heutige Abkommenspolitik der Schweiz (Schiedsklausel; Evolutivklausel bei Lizenzgebühren sowie Missbrauchsklausel).
Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 19. Februar 2015 ein Änderungsprotokoll paraphiert und den Kantonen und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden (s. Medienmitteilung des EFD vom 9. Sept. 2015).
2.) Änderungsprotokoll betr. DBA Norwegen
Die Schweiz und Norwegen haben am 4. September 2015 in Oslo ein Änderungsprotokoll zu ihrem Doppelbesteuerungsabkommen vom September 1987 unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll führt eine Schiedsklausel nach dem Musterabkommen der OECD ein sowie eine Anpassung des bereits 2009 revidierten Artikel 26 über den Informationsaustausch auf Anfrage.
Nach Abschluss der Verhandlungen wurde am 13. März 2015 ein Änderungsprotokoll paraphiert und den Kantonen und Wirtschaftsverbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Sie haben dem Abschluss zugestimmt. Bevor das neue Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden (s. Medienmitteilung des EFD vom 9. Sept. 2015).
Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bis heute insgesamt 52 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 41 davon sind in Kraft.