(Im Sinn eines Nachtrags; aus der Medienmitteilung des BR/SIF vom 28. Oktober 2015)
Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2015 die Botschaft zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und zu seiner Umsetzung sowie die Botschaft zur Revision des DBA mit Norwegen den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.
DBA Liechtenstein (neu; umfassend)
Das neue, mit Liechtenstein am 10. Juli 2015 unterzeichnete DBA ist ein umfassendes Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen. Bei den Grenzgängerinnen und Grenzgängern behält der jeweilige Ansässigkeitsstaat wie bis anhin das Besteuerungsrecht. Neu durch das DBA geregelt ist die Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Das DBA enthält für diese Einkünfte Lösungen, die mit jenen in anderen kürzlich von der Schweiz abgeschlossenen Abkommen vergleichbar sind. AHV-Renten sind neu ausschliesslich im Ansässigkeitsstaat steuerbar (s. auch: swissblawg vom 14. Juli 2015).
DBA Norwegen (nur Anpassungen)
Die Schweiz und Norwegen haben am 4. September 2015 in Oslo ein Änderungsprotokoll zu einzelnen Punkten des bestehenden DBA (auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen von 1987) unterzeichnet.
Mit diesem Änderungsprotokoll wird neu die Meistbegünstigungsklausel umgesetzt. Eine neu eingefügte Schiedsklausel soll der betroffenen steuerpflichtigen Person erlauben, ein Schiedsverfahren einzuleiten, sofern sich die zuständigen Behörden nicht innert dreier Jahre nach Vorlage des Falles einigen können. Auf Antrag Norwegens wurde zudem eine Anpassung von Artikel 26 über den Informationsaustausch vorgenommen.
Die Kantone und die interessierten Wirtschaftsverbände haben beide Abkommen begrüsst. Beide Abkommen unterstehen dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für völkerrechtliche Verträge nach Art. 141 Abs. 1 lit. d Ziff. 3 BV. Für beide Abkommen ist eine Inkraftsetzung, resp. Umsetzung ab spätestens 1. Januar 2017 vorgesehen.
- Medienmitteilung vom 28. Okt. 2015 mit weiteren Links.
Status Quo DBA
Die Schweiz hat gemäss Angaben des SIF bisher 52 DBA und 9 Steuerinformationsabkommen (TIEA) unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; davon sind 41 DBA und 7 TIEA in Kraft.
- Aktuelle Gesamtübersicht des SIF.