Am 10. Juli 2015 haben die Schweiz und Liechtenstein erstmals ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Dieses soll nach Genehmigung durch die Parlamente beider Länder am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Das bis anhin geltende DBA aus dem Jahre 1995 (DBA 1995) beschränkt sich als blosses Rumpfabkommen auf die Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus unselbständiger Arbeit, aus beruflicher Vorsorge, aus dem öffentlichen Dienst sowie aus Zinsen aus Grundpfandforderungen. Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Zinsen, Dividenden und Lizenzen fehlen bis anhin ebenso wie ein Regime für die OECD-konforme Amtshilfe.
Das neue DBA (DBA 2015) orientiert sich in Form und Inhalt am OECD Musterabkommen. Dementsprechend enthält es die üblichen umfassenden Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete des Einkommens und des Vermögens sowie eine Regelung zur Amtshilfe im Sinne von Art. 26 des OECD Musterabkommens.
Während Liechtenstein die Erhebung einer Verrechnungssteuer für seit 2011 erwirtschaftete Gewinnreserven ohnehin nicht mehr vorsieht, können inskünftig neu auch Dividenden aus der Schweiz an eine liechtensteinische Muttergesellschaft oder an liechtensteinische Vorsorgenrichtungen verrechnungssteuerfrei ausgeschüttet werden. Der Sockelsatz für schweizerische Dividenden an in Liechtenstein ansässige Empfänger ohne besondere qualifizierende Merkmale beschränkt sich neu auf (die für DBAs generell üblichen) 15% statt wie bisher 35%. Zinsen aus der Schweiz an in Liechtenstein ansässige Empfänger können inskünftig ebenfalls verrechnungssteuerfrei ausgeschüttet werden.
Grenzgänger sollen wie bisher ausschliesslich an ihrem Wohnort besteuert werden, es sei denn sie beziehen Lohn von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber dessen Träger ausschliesslich der andere Staat ist. Liechtenstein konnte sein Anliegen einer generellen Quellenbesteuerung von 4% der Einkünfte von Grenzgängern aus der Schweiz nicht durchsetzen, entgegen der vergleichbaren Situation im Grenzverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz und (im Resultat) jenem zwischen Frankreich und der Schweiz.