Der Bundesrat hat am 18. November die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen mit Australien verabschiedet und den eidgenössischen Räten vorgelegt. Das entsprechende Vernehmlassungsverfahren betreffend Bundesbeschluss zur Einführung des AIA mit Australien war am 19. August 2015 grossmehrheitlich mit Zustimmung der Teilnehmer abgeschlossen worden.
Australien ist der erste Staat, mit welchem die Schweiz den AIA einführt, gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA).
Damit der AIA mit einem Partnerstaat
eingeführt werden kann, muss er bilateral aktiviert werden. Das setzt
voraus, dass die einzelnen Staaten, mit denen die Schweiz den AIA
einführen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat
des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt werden muss (Abschnitt 7
Abs. 1Bst. f MCAA). Der vorliegende Entwurf eines Bundesbeschlusses
ermächtigt den Bundesrat mitzuteilen, dass Australien in die durch das
Sekretariat des Koordinierungsgremiums geführte Liste nach Abschnitt 7
Absatz 2.2 des MCAA aufzunehmen ist; er bedarf der Genehmigung durch die
Bundesversammlung und ergeht im Anschluss an die gemeinsame Erklärung
der Schweiz und Australiens über die Einführung des AIA, die sie am 3.
März 2015 unterzeichnet hat. [aus der Botschaft vom 18. November 2015]
Die ersten Daten sollen ab 1. Januar 2017 gesammelt und ab 2018 ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in Australien rechtzeitig abgeschlossen werden. Siehe auch swissblawg vom 30. April 2015.