BR: Botschaft betr. AIA mit Australien | Geplante Inkraftsetzung per 1. Jan. 2017

Der Bun­desrat hat am 18. Novem­ber die Botschaft über die Ein­führung des automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tauschs (AIA) in Steuer­sachen mit Aus­tralien ver­ab­schiedet und den eid­genös­sis­chen Räten vorgelegt. Das entsprechende Vernehm­las­sungsver­fahren betr­e­f­fend Bun­des­beschluss zur Ein­führung des AIA mit Aus­tralien war am 19. August 2015 gross­mehrheitlich mit Zus­tim­mung der Teil­nehmer abgeschlossen worden.
 
Aus­tralien ist der erste Staat, mit welchem die Schweiz den AIA ein­führt, gestützt auf die mul­ti­lat­erale Vere­in­barung der zuständi­gen Behör­den über den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch über Finanzkon­ten (Mul­ti­lat­er­al Com­pe­tent Author­i­ty Agree­ment; MCAA). 

Damit der AIA mit einem Partnerstaat
einge­führt wer­den kann, muss er bilat­er­al aktiviert wer­den. Das setzt
voraus, dass die einzel­nen Staat­en, mit denen die Schweiz den AIA
ein­führen will, in eine Liste aufzunehmen sind, die beim Sekretariat
des Koor­dinierungs­gremi­ums des MCAA hin­ter­legt wer­den muss (Abschnitt 7
Abs. 1Bst. f MCAA). Der vor­liegende Entwurf eines Bundesbeschlusses
ermächtigt den Bun­desrat mitzuteilen, dass Aus­tralien in die durch das
Sekre­tari­at des Koor­dinierungs­gremi­ums geführte Liste nach Abschnitt 7
Absatz 2.2 des MCAA aufzunehmen ist; er bedarf der Genehmi­gung durch die
Bun­desver­samm­lung und erge­ht im Anschluss an die gemein­same Erklärung
der Schweiz und Aus­traliens über die Ein­führung des AIA, die sie am 3.
März 2015 unterze­ich­net hat.
[aus der Botschaft vom 18. Novem­ber 2015]

Die ersten Dat­en sollen ab 1. Jan­u­ar 2017 gesam­melt und ab 2018 aus­ge­tauscht wer­den, sofern die Genehmi­gungsver­fahren in der Schweiz und in Aus­tralien rechtzeit­ig abgeschlossen wer­den. Siehe auch swiss­blawg vom 30. April 2015.