Gestern hat der Bundesrat die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Vom 27. Mai 2015 bis zum 17. September 2015 war das Abkommen Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens (s. swissblawg vom 27.05.2015), welches von einer grossen Mehrheit der Teilnehmer positiv aufgenommen wurde. Aus der Medienmitteilung des Bundesrates vom 25. November 2015:
“Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden. Das Abkommen Schweiz – EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.
In diesem Zusammenhang konnten auch beim Marktzugang in den EU–Raum einzelne Fortschritte erzielt werden. Namentlich konnten mit der Europäischen Kommission erste exploratorische Gespräche über die Möglichkeit eines sektoriellen Finanzdienstleistungsabkommens (FDLA) aufgenommen werden, um dessen Machbarkeit und Eckwerte zu klären. Im Zusammenhang mit dem vorliegenden AIA-Abkommen mit der EU kann auch die Vergangenheitsregularisierung mit den Nachbarstaaten und wichtigen EU-Mitgliedstaaten als weitgehend gelöst betrachtet werden. […]”
- Medienmitteilung des BR vom 25. Nov. 2015 mit weiteren Links;
- NZZ online vom 25. Nov. 2015 mit Kurzkommentar.