BR: Botschaft betr. AIA mit der EU | Geplante Inkraftsetzung per 1. Jan. 2017 (in Bezug auf 28 EU-Länder)

Gestern hat der Bun­desrat die Botschaft zum Abkom­men über den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch (AIA) in Steuer­sachen mit der EU ver­ab­schiedet und den eid­genös­sis­chen Räten zur Genehmi­gung vorgelegt. Vom 27. Mai 2015 bis zum 17. Sep­tem­ber 2015 war das Abkom­men Gegen­stand eines Vernehm­las­sungsver­fahrens (s. swiss­blawg vom 27.05.2015), welch­es von ein­er grossen Mehrheit der Teil­nehmer pos­i­tiv aufgenom­men wurde. Aus der Medi­en­mit­teilung des Bun­desrates vom 25. Novem­ber 2015: 

“Der glob­ale AIA-Stan­dard der OECD wurde voll­ständig in das neue Abkom­men aufgenom­men. Bish­er haben sich rund 100 Län­der, darunter alle wichti­gen Finanz­plätze, zur Über­nahme dieses glob­alen Stan­dards bekan­nt. Das Abkom­men Schweiz-EU soll am 1. Jan­u­ar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Dat­en aus­ge­tauscht wer­den, sofern die Genehmi­gungsver­fahren in der Schweiz und in der EU rechtzeit­ig abgeschlossen wer­den. Das Abkom­men Schweiz – EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.

Formell ist das unterze­ich­nete Abkom­men ein Änderung­spro­tokoll, welch­es das seit 2005 beste­hende Zins­besteuerungsabkom­men Schweiz – EU erset­zt, jedoch die beste­hende Quel­len­s­teuer­be­freiung von gren­züber­schre­i­t­en­den Zahlun­gen von Div­i­den­den, Zin­sen und Lizen­zge­bühren zwis­chen ver­bun­de­nen Unternehmen übern­immt. Dies ist im Inter­esse des Schweiz­er Wirtschaftsstandortes.

In diesem Zusam­men­hang kon­nten auch beim Mark­tzu­gang in den EU–Raum einzelne Fortschritte erzielt wer­den. Namentlich kon­nten mit der Europäis­chen Kom­mis­sion erste exploratorische Gespräche über die Möglichkeit eines sek­to­riellen Finanz­di­en­stleis­tungsabkom­mens (FDLA) aufgenom­men wer­den, um dessen Mach­barkeit und Eck­w­erte zu klären. Im Zusam­men­hang mit dem vor­liegen­den AIA-Abkom­men mit der EU kann auch die Ver­gan­gen­heit­sreg­u­lar­isierung mit den Nach­barstaat­en und wichti­gen EU-Mit­glied­staat­en als weit­ge­hend gelöst betra­chtet werden. […]”