Die Schweiz und die EU haben am 19. März 2015 in Brüssel ein Abkommen zur Einführung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen paraphiert. Die Schweiz und die 28 EU-Länder beabsichtigen, ab 2017 Kontodaten zu erheben und diese ab 2018 auszutauschen, sobald die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.
Das Abkommen dient zur Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung. Betroffen sind sämtliche Kunden, die in einem der beteiligten Staaten steuerlich ansässig sind und ihr Konto im anderen Partnerstaat halten. Die Steuerbehörden sollen die im Ausland angelegten Gelder und Erträge ihrer Steuerpflichtigen inskünftig lückenlos erfassen können.
Aus der Medienmitteilung des Bunderates:
„Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ersetzt das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mitgliedländer. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen.
Das AIA-Abkommen ist reziprok, das heisst die EU-Mitgliedländer übernehmen beim Austausch von Kontoinformationen gegenüber der Schweiz die gleichen Verpflichtungen wie umgekehrt. Vom bestehenden Zinsbesteuerungsabkommen wurde die Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernommen. […]Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. […] Die Unterzeichnung [des Abkommens] soll in den kommenden Wochen erfolgen. In der Schweiz wird das Abkommen danach den Eidgenössischen Räten zur Genehmigung unterbreitet werden. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten des Abkommens 2017 steht unter dem Vorbehalt, dass die Genehmigungsprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin abgeschlossen sind.
Gemäss Verhandlungsmandat des Bundesrates strebt die Schweiz den automatischen Informationsaustausch neben der EU auch mit den USA und weiteren Ländern an. Entsprechende Verhandlungen laufen. Mit Australien konnte am 3. März 2015 eine erste Vereinbarung unterzeichnet werden.“
Eigentliche formelle Gegengeschäfte zur Unterzeichnung des Abkommens sind aus Schweizer Sicht nicht zu erwarten. Bezüglich verbessertem Marktzutritt der Schweizer Finanzdienstleister in die EU sind zumindest Sondierungsgespräche im Gange.