BR: Abkommen mit der EU zur Einführung des globalen AIA-Standards paraphiert

Die Schweiz und die EU haben am 19. März 2015 in Brüs­sel ein Abkom­men zur Ein­führung des glob­alen Stan­dards für den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch in Steuer­sachen para­phiert. Die Schweiz und die 28 EU-Län­der beab­sichti­gen, ab 2017 Kon­to­dat­en zu erheben und diese ab 2018 auszu­tauschen, sobald die nöti­gen Rechts­grund­la­gen geschaf­fen wurden.

Das Abkom­men dient zur Bekämp­fung der inter­na­tionalen Steuer­hin­terziehung. Betrof­fen sind sämtliche Kun­den, die in einem der beteiligten Staat­en steuer­lich ansäs­sig sind und ihr Kon­to im anderen Part­ner­staat hal­ten. Die Steuer­be­hör­den sollen die im Aus­land angelegten Gelder und Erträge ihrer Steuerpflichti­gen inskün­ftig lück­en­los erfassen können.

Aus der Medi­en­mit­teilung des Bun­der­ates:

„Das Abkom­men über den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch (AIA) in Steuer­sachen erset­zt das seit 2005 gel­tende Zins­besteuerungsabkom­men mit der EU und gilt für alle 28 EU-Mit­gliedlän­der. Der glob­ale AIA-Stan­dard der OECD wurde voll­ständig in das neue Abkom­men aufgenommen. 
Das AIA-Abkom­men ist reziprok, das heisst die EU-Mit­gliedlän­der übernehmen beim Aus­tausch von Kon­toin­for­ma­tio­nen gegenüber der Schweiz die gle­ichen Verpflich­tun­gen wie umgekehrt. Vom beste­hen­den Zins­besteuerungsabkom­men wurde die Quel­len­s­teuer­be­freiung von gren­züber­schre­i­t­en­den Zahlun­gen von Div­i­den­den, Zin­sen und Lizen­zge­bühren zwis­chen ver­bun­de­nen Unternehmen übernommen. […]

Bish­er haben sich rund 100 Län­der, darunter alle wichti­gen Finanz­plätze, zur Über­nahme dieses glob­alen Stan­dards bekan­nt. […] Die Unterze­ich­nung [des Abkom­mens] soll in den kom­menden Wochen erfol­gen. In der Schweiz wird das Abkom­men danach den Eid­genös­sis­chen Räten zur Genehmi­gung unter­bre­it­et wer­den. Es unter­liegt dem fakul­ta­tiv­en Ref­er­en­dum. Das Inkraft­treten des Abkom­mens 2017 ste­ht unter dem Vor­be­halt, dass die Genehmi­gung­sprozesse in der Schweiz und in der EU bis dahin abgeschlossen sind.

Gemäss Ver­hand­lungs­man­dat des Bun­desrates strebt die Schweiz den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch neben der EU auch mit den USA und weit­eren Län­dern an. Entsprechende Ver­hand­lun­gen laufen. Mit Aus­tralien kon­nte am 3. März 2015 eine erste Vere­in­barung unterze­ich­net werden.“

Eigentliche formelle Gegengeschäfte zur Unterze­ich­nung des Abkom­mens sind aus Schweiz­er Sicht nicht zu erwarten.  Bezüglich verbessertem Mark­tzutritt der Schweiz­er Finanz­di­en­stleis­ter in die EU sind zumin­d­est Sondierungs­ge­spräche im Gange.