Der Bundesrat hat heute zwei Vernehmlassungsverfahren zum internationalen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet (s. Medienmitteilung des Bundesrates).
Die eine Vorlage betrifft das von der Schweiz im Oktober 2013 unterzeichnete Amtshilfeübereinkommen von OECD und Europarat:
- Erläuternder Bericht des Bundesrates zum Übereinkommen;
- Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen zwischen Mitgliedstaaten des Europarats und den Mitgliedstaaten OECD;
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen.
Die zweite Vorlage betrifft den Automatischen Informationsaustausch
(‘AIA’) und umfasst einerseits die Teilnahme der Schweiz an der
multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden und andererseits
das Umsetzungsgesetz für den AIA. Die Frage, mit welchen Staaten die
Schweiz den AIA einführen wird, soll dem Parlament zu einem späteren
Zeitpunkt vorgelegt werden.
- Erläuternder Bericht des Bundesrates zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen;
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten;
- Bundesbeschluss über die Genehmigung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten;
- Entwurf Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (‘AIA-Gesetz’).
Beide Vernehmlassungsverfahren enden am 21. April 2015. Der Bundesrat plant, die jeweiligen Botschaften dem Parlament im Sommer 2015 vorzulegen, sodass die Eidgenössischen Räte die Vorlagen ab Herbst 2015 beraten könnten. Der BR hält eine Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen ab Anfang 2017 auch bei einem allfälligen Referendum für möglich. Der erste automatische Informationsaustausch würde dann gemäss BR 2018 erfolgen.