Am 29.04.2015 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen („AIA“) mit Australien eröffnet. Es handelt sich um die erste Vereinbarung mit einem konkreten Partnerstaat zur reziproken Anwendung des AIA. Formeller Gegenstand der Vernehmlassung ist ein Bundesbeschluss über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Australien. Die Vernehmlassung endet am 19. August 2015.
Die am 3. März 2015 von der Schweiz und Australien unterzeichnete gemeinsame Erklärung sieht die gegenseitige Anwendung des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch vor, sobald die gesetzlichen Grundlagen in beiden Ländern in Kraft sind. Im Weiteren hält die Erklärung fest, dass die Schweiz und Australien die im anderen Staat geltenden Vertraulichkeitsbestimmungen in Steuersachen als ausreichend erachten. Zudem hat Australien ein Regulierungsverfahren für seine Steuerpflichtigen bereitgestellt. Schliesslich hat sich Australien zu Gesprächen über eine Verbesserung des Marktzutritts für Schweizer Finanzdienstleister bereit erklärt. […] Der erste automatische Austausch von Bankkundendaten mit Partnerländern soll 2018 stattfinden, sofern die nötigen Gesetzesgrundlagen fristgerecht geschaffen werden. [aus Mitteilung BR vom 29.04.2015]
Damit der AIA mit einem bestimmten Partnerstaat eingeführt werden kann, muss er jeweils bilateral vereinbart werden. Die bilaterale Aktivierung ist geregelt in der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCCA, s.u.). Danach ist es nötig, dass der Name des Partnerstaates, mit welchem die Schweiz den AIA einführen will, beim Sekretariat des Koordinierungsgremiums des MCAA hinterlegt wird (Abschnitt 7 Abs. 1 Bst. f MCAA). Vorliegend geht es deshalb um die Ermächtigung des Bundesrates durch die Bundesversammlung, dem Sekretariat des Koordinierungsgremiums eine entsprechende Mitteilung machen zu dürfen (vgl. Abschnitt 7 Abs. 2.2 MCAA).
Bereits am 19. März hatte der BR ein Abkommen zur reziproken Anwendung des AIA mit der EU paraphiert. Diese umfasst alle 28 EU-Mitgliedstaaten, wird vom BR demnächst unterzeichnet und sodann im Rahmen einer separaten Vernehmlassung veröffentlicht. Mit weiteren Staaten ist der BR in Verhandlungen.
Die (völker-)rechtlichen Grundlagen für dieses Vorgehen hatte der
Bundesrat am 14. Januar 2015 in die — unterdessen beendete — Vernehmlassung geschickt:
- Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (“Amtshilfeübereinkommen”; unterzeichnet vom BR am 15.Okt. 2013);
- Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; “MCAA” oder „AIA-Vereinbarung“; unterzeichnet vom BR am 19. Nov. 2014);
- Entwurf für ein Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (“AIA-Gesetz”).
Diese
Rechtsgrundlagen dienen letztlich der Umsetzung des Globalen AIA-Standards der OECD vom Juni 2014 (Standard for Automatic Exchange of Financial Information in Tax Matters).