BR: Schweiz unterzeichnet Abkommen für AIA in Steuersachen mit der EU | Vernehmlassung eröffnet (Dauer: bis 17. September 2015)

Wie vom Bun­desrat im März 2015 angekündigt wurde das Abkom­men mit der EU über den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch in Steuer­sachen heute unterze­ich­net. Der entsprechende Abkom­men­stext liegt nun samt erläutern­dem Bericht erst­mals vor und kann im Rah­men eines Vernehm­las­sungsver­fahrens bis 17. Sep­tem­ber 2015 kom­men­tiert wer­den. Aus der heuti­gen Pressemit­teilung des Bundesrates:

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Das Abkom­men über den automa­tis­chen Infor­ma­tion­saus­tausch (AIA) in Steuer­sachen gilt für alle 28 EU-Mit­glied­staat­en. Der glob­ale AIA-Stan­dard der OECD wurde voll­ständig in das neue Abkom­men aufgenom­men. Bish­er haben sich rund 100 Län­der, darunter alle wichti­gen Finanz­plätze, zur Über­nahme dieses glob­alen Stan­dards bekan­nt. Eine erste Gruppe von rund 50 Staat­en will den Stan­dard bere­its 2016 in Kraft set­zen. Das Abkom­men Schweiz-EU soll am 1. Jan­u­ar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Dat­en  aus­ge­tauscht wer­den, sofern die Genehmi­gungsver­fahren in der Schweiz und in der EU rechtzeit­ig abgeschlossen werden. […]

Formell ist das unterze­ich­nete Abkom­men ein Änderung­spro­tokoll, welch­es das seit 2005 beste­hende Zins­besteuerungsabkom­men Schweiz – EU erset­zt, jedoch die beste­hende Quel­len­s­teuer­be­freiung von gren­züber­schre­i­t­en­den Zahlun­gen von Div­i­den­den, Zin­sen und Lizen­zge­bühren zwis­chen ver­bun­de­nen Unternehmen übern­immt. Dies ist im Inter­esse des Schweiz­er Wirtschaftsstandortes.

Das Abkom­men entspricht dem vom Bun­desrat am 8. Okto­ber 2014 ver­ab­schiede­ten Ver­hand­lungs­man­dat. Eine formelle Verknüp­fung mit anderen Steuer- und Finanzfra­gen ist bei der Ein­führung des glob­alen Stan­dards nicht möglich. […]

Zu dieser The­matik siehe auch Bericht in heutiger NZZ online sowie die swiss­blawg-Beiträge vom 30. April 2015, vom 23. März 2015 und vom 14. Jan­u­ar 2015.