Wie vom Bundesrat im März 2015 angekündigt wurde das Abkommen mit der EU über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen heute unterzeichnet. Der entsprechende Abkommenstext liegt nun samt erläuterndem Bericht erstmals vor und kann im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens bis 17. September 2015 kommentiert werden. Aus der heutigen Pressemitteilung des Bundesrates:
[…]
Das Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Eine erste Gruppe von rund 50 Staaten will den Standard bereits 2016 in Kraft setzen. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden. […]Formell ist das unterzeichnete Abkommen ein Änderungsprotokoll, welches das seit 2005 bestehende Zinsbesteuerungsabkommen Schweiz – EU ersetzt, jedoch die bestehende Quellensteuerbefreiung von grenzüberschreitenden Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen übernimmt. Dies ist im Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandortes.
Das Abkommen entspricht dem vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Verhandlungsmandat. Eine formelle Verknüpfung mit anderen Steuer- und Finanzfragen ist bei der Einführung des globalen Standards nicht möglich. […]
- Mitteilung des Bundesrates vom 27. Mai 2015;
- AIA-Abkommen Schweiz – EU (Änderungsprotokoll zum Zinsbesteuerungsabkommen 2005);
- Entwurf Bundesbeschluss;
- Erläuternder Bericht;
- Brief an die Kantone;
- Brief an die Organisationen;
- Adressatenliste.
Zu dieser Thematik siehe auch Bericht in heutiger NZZ online sowie die swissblawg-Beiträge vom 30. April 2015, vom 23. März 2015 und vom 14. Januar 2015.