Ausdehnung der Personenfreizügigkeit: Vernehmlassung eröffnet

Die EU-Mit­gliedsstaat­en haben den Ver­hand­lungsergeb­nis­sen über die Aus­dehnung des Per­so­n­en­freizügigkeitsabkom­mens auf Bul­gar­ien und Rumänien zuges­timmt. Dies ermöglicht dem Bun­desrat die Eröff­nung des Vernehm­las­sungsver­fahrens zum Zusatzpro­tokoll II des Abkom­mens. Darin wird eine schrit­tweise und kon­trol­lierte Öff­nung des Arbeits­mark­tes gegenüber den Ange­höri­gen der zwei neuen Mit­gliedsstaat­en garantiert. Die Vernehm­las­sungs­frist dauert bis am 27. Feb­ru­ar 2008.” (aus der Medi­en­mit­teilung)

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