“Die EU-Mitgliedsstaaten haben den Verhandlungsergebnissen über die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien zugestimmt. Dies ermöglicht dem Bundesrat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum Zusatzprotokoll II des Abkommens. Darin wird eine schrittweise und kontrollierte Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den Angehörigen der zwei neuen Mitgliedsstaaten garantiert. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 27. Februar 2008.” (aus der Medienmitteilung)