Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Oktober 2011. Die Vernehmlassungsunterlagen finden sich hier.
Die Teilrevision sieht insbesondere vor, dass Grenzgänger und ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen, die jeweils in der Schweiz krankenversichert sind, bei der Zuteilung von Organen zu Transplantationszwecken den Personen mit Wohnsitz in der Schweiz gleichgestellt werden.
Ferner wird mit konkretisieren die Änderungen den Zeitpunkt der Anfrage an die Angehörigen im Hinblick auf eine Organentnahme, die Zustimmung zu vorbereitenden medizinischen Massnahmen bei Urteilsunfähigkeit des Spenders sowie die finanzielle Absicherung der Lebendspender.