Teilrevision des Transplantationsgesetzes: Vernehmlassung eröffnet

Die Vernehm­las­sung zur Teil­re­vi­sion des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes. Die Vernehm­las­sung dauert bis am 21. Okto­ber 2011. Die Vernehm­las­sung­sun­ter­la­gen find­en sich hier.

Die Teil­re­vi­sion sieht ins­beson­dere vor, dass Gren­zgänger und ihre nichter­werb­stäti­gen Fam­i­lien­ange­höri­gen, die jew­eils in der Schweiz kranken­ver­sichert sind, bei der Zuteilung von Orga­nen zu Trans­plan­ta­tion­szweck­en den Per­so­n­en mit Wohn­sitz in der Schweiz gle­ichgestellt werden.

Fern­er wird mit konkretisieren die Änderun­gen den Zeit­punkt der Anfrage an die Ange­höri­gen im Hin­blick auf eine Orga­nent­nahme, die Zus­tim­mung zu vor­bere­i­t­en­den medi­zinis­chen Mass­nah­men bei Urteil­sun­fähigkeit des Spenders sowie die finanzielle Absicherung der Lebendspender.