An seiner Sitzung vom 21. Juni 2017 hat der Bundesrat beschlossen, eine ergänzende Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu eröffnen (vgl. Medienmitteilung vom 22. Juni 2017). Die eigentliche Vernehmlassung zur zweiten Etappe der RPG-Revision wurde von Dezember 2014 bis Mai 2015 durchgeführt. Im Rahmen der anschliessenden Vertiefungsarbeiten wurden neue Elemente in die Vorlage aufgenommen, die nun öffentlich thematisiert werden können.
Eines dieser neuen Elemente ist der sogenannte “Planungs- und Kompensationsansatz”. Durch diesen Ansatz soll den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Spielraum eingeräumt werden. Dies soll so geschehen, dass die Kantone bei der Landschaftsentwicklung, der Tourismusförderung und der Landwirtschaft Sonderregelungen festlegen können, die von den Bestimmungen des RPG über das Bauen ausserhalb der Bauzonen abweichen dürfen. Die aus diesen Sonderregelungen resultierenden Mehrnutzungen müssen indessen kompensiert werden. Zentrales Instrument ist dabei der kantonale Richtplan.
Die Vernehmlassung dauert bis am 31. August 2017. Verfügbar sind die folgenden Dokumente:
- Raumplanungsgesetz (RPG): Entwurf Vernehmlassung 2017
- Raumplanungsgesetz (RPG) Vernehmlassung 2017: Lesehilfe
- Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen — Erläuternder Bericht
- Aktualisierung der Nachhaltigkeitsbeurteilung (NHB) zur 2. Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) auf Basis des Vernehmlassungsentwurfs 2017
- Liste der Vernehmlassungsadressaten