BR: Ergänzende Vernehmlassung zur zweiten Etappe der RPG-Revision eröffnet

An sein­er Sitzung vom 21. Juni 2017 hat der Bun­desrat beschlossen, eine ergänzende Vernehm­las­sung zur zweit­en Etappe der Revi­sion des Raum­pla­nungs­ge­set­zes (RPG) zu eröff­nen (vgl. Medi­en­mit­teilung vom 22. Juni 2017). Die eigentliche Vernehm­las­sung zur zweit­en Etappe der RPG-Revi­sion wurde von Dezem­ber 2014 bis Mai 2015 durchge­führt. Im Rah­men der anschliessenden Ver­tiefungsar­beit­en wur­den neue Ele­mente in die Vor­lage aufgenom­men, die nun öffentlich the­ma­tisiert wer­den können.

Eines dieser neuen Ele­mente ist der soge­nan­nte “Pla­nungs- und Kom­pen­sa­tion­sansatz”. Durch diesen Ansatz soll den Kan­to­nen beim Bauen ausser­halb der Bau­zo­nen mehr Spiel­raum eingeräumt wer­den. Dies soll so geschehen, dass die Kan­tone bei der Land­schaft­sen­twick­lung, der Touris­mus­förderung und der Land­wirtschaft Son­der­regelun­gen fes­tle­gen kön­nen, die von den Bes­tim­mungen des RPG über das Bauen ausser­halb der Bau­zo­nen abwe­ichen dür­fen. Die aus diesen Son­der­regelun­gen resul­tieren­den Mehrnutzun­gen müssen indessen kom­pen­siert wer­den. Zen­trales Instru­ment ist dabei der kan­tonale Richtplan.

Die Vernehm­las­sung dauert bis am 31. August 2017. Ver­füg­bar sind die fol­gen­den Dokumente: