Änderung des FHG (Kreditsperre)

Das Instru­ment der Kred­itsperre, das seit ca. zehn Jahren auf befris­teten Rechts­grund­la­gen beruhte, wurde ins Finanzhaushalt­ge­setz aufgenom­men. Die Ref­er­en­dums­frist ist am 24. Jan­u­ar 2008 unbe­nutzt abge­laufen; die Änderung tritt rück­wirk­end auf den 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft.