Der Bundesrat hat das Bundesgesetz zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes per
1. Juli 2012 in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz stellt klar, dass Wasserrechtskonzessionen und Konzessionen zur Nutzung des öffentlichen Grundes für Stromnetze von den jeweils zuständigen Konzessionsbehörden auch ohne Ausschreibung erteilt werden können. Zudem hält es fest, dass das Verfahren zur Erteilung diskriminierungsfrei und transparent auszugestalten ist.