Mit heutiger Medienmitteilung informierte der Bundesrat, dass er griffigere Normen gegen Börsendelikte und Marktmissbrauch will.
Er hat an seiner Sitzung vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, bis im Frühjahr 2011 eine Botschaft zur Änderung des Börsengesetzes auszuarbeiten.