Im Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Börsengesetzes (weitere Informationen des EFD) hat auch die FINMA Stellung genommen.
Die FINMA hat sich u.a. für die Überführung des Insiderverbots und der Kursmanipulation vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz, die Einführung einer allgemeinen Marktaufsicht sowie die Einführung einer Verwaltungsbusse für Teilbeaufsichtigte ausgesprochen. Ferner befürwortete die FINMA die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichte für die strafrechtliche Verfolgung und Beurteilung der Börsendelikte. Demgegenüber sprach sich die FINMA in ihrer Vernehmlassungsantwort gegen die Delegationskompetenz der Bundesanwaltschaft an die Kantone in einfachen Fällen aus.
Im börsenrechtlichen Offenlegungsrecht sollte gemäss FINMA die Zuständigkeit der Stimmrechtssupendierung vom Zivilrichter auf die FINMA übertragen werden, im Übernahmerecht sollte dafür neu die UEK zuständig sein. Die Stellungnahme ist auf der Homepage der FINMA abrufbar.