FINMA: Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes betreffend Börsendelikte und Marktmissbrauch

Im Vernehm­las­sungsver­fahren zur Änderung des Börsen­ge­set­zes (weit­ere Infor­ma­tio­nen des EFD) hat auch die FINMA Stel­lung genommen. 

Die FINMA hat sich u.a. für die Über­führung des Insid­erver­bots und der Kurs­ma­n­ip­u­la­tion vom Strafge­set­zbuch ins Börsen­ge­setz, die Ein­führung ein­er all­ge­meinen Mark­tauf­sicht sowie die Ein­führung ein­er Ver­wal­tungs­busse für Teil­beauf­sichtigte aus­ge­sprochen. Fern­er befür­wortete die FINMA die Zuständigkeit der Bun­de­san­waltschaft und der Bun­des­gerichte für die strafrechtliche Ver­fol­gung und Beurteilung der Börsende­lik­te. Demge­genüber sprach sich die FINMA in ihrer Vernehm­las­sungsant­wort gegen die Del­e­ga­tion­skom­pe­tenz der Bun­de­san­waltschaft an die Kan­tone in ein­fachen Fällen aus.

Im börsen­rechtlichen Offen­le­gungsrecht sollte gemäss FINMA die Zuständigkeit der Stimm­rechtssu­pendierung vom Zivil­richter auf die FINMA über­tra­gen wer­den, im Über­nah­merecht sollte dafür neu die UEK zuständig sein. Die Stel­lung­nahme ist auf der Home­page der FINMA abrufbar.