Der Bundesrat beabsichtigt im Bereich der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs griffigere Normen schaffen. Die Vorlage schlägt unter anderem im materiellen Recht und im Verfahrensrecht griffigere Normen vor, die Fehlverhalten am Markt effizient sanktionieren und internationalen Regelungen Rechnung tragen.
Heute wurde die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Börsengesetzes eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2010.