Kürzlich hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Teilrevision betrifft namentlich die Bereiche Steuerpflicht, Steuersätze und ‑ausnahmen, sowie Verfahren und den Datenschutz.
Für den Bundesrat zentral ist die Beseitigung mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile von inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten. Für die Mehrzahl der inländischen Unternehmen soll die Teilrevision des MWSTG steuerlich keine wesentlichen Änderungen bringen.
Zur Reduktion MWSt-bedingter Wettbewerbsnachteile der inländischen Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten hebt der Bunderat zwei Bereiche hervor:
- Die Ausweitung der Steuerpflicht von ausländischen Unternehmen im Inland und
- Die Ausweitung der Steuerpflicht im Bereich Onlinehandel.
Darüber hinaus sollen verschiedene Bereiche “präzisiert” oder vereinfacht werden, w.z.B.:
- Abschaffung des fiktiven Vorsteuerabzugs für Kunstgegenstände, Antiquitäten und Sammlungsstücke (neu: Margenbesteuerung);
- Reduktion des Steuersatzes für Online-Ausgaben von Zeitungen und Zeitschriften;
- Gewisse Vereinfachungen und Erleichterungen für Gemeinwesen und Sozialversicherungen.
Der Bundesrat veranschlagt die jährlichen vorlagebedingten Mehreinnahmen auf insgesamt rund 68 Mio. Franken. Davon sollen rund 40 Mio. Franken auf die Neuregelung der Steuerpflicht ausländischer Unternehmen entfallen und 30 Mio. Franken auf Mehreinnahmen aus Margenbesteuerung für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten.