Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. April 2016 die Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes in zwei Schritten (Bundesgesetz über die gebrannten Wasser, SR 680) verabschiedet. Gegenstand der ersten Teilrevision sind die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Aufhebung des Bundesmonopols auf Ethanoleinfuhr.