Am Freitag ging eine Teilrevision des Zollgesetzes in die Vernehmlassung, mit der einzelne Bereiche des Gesetzes optimiert werden sollen.
Aus wirtschaftlicher Sicht ist insbesondere die vorgesehene Anpassung der Bestimmungen über die offenen Zolllager und die Zollfreilager von Bedeutung. Zolllager soll es auch weiterhin geben. Künftig soll es aber nicht mehr möglich sein, inländische Waren zur Ausfuhr zu veranlagen und sie anschliessend noch in der Schweiz in einem Zolllager einzulagern.
Im Sicherheitsbereich sollen einerseits die Kompetenzen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Bereich der durch die Kantone delegierten Aufgaben klarer geregelt werden. Andererseits soll der im Schengener Bundesbeschluss festgeschriebene Mindestbestand des Grenzwachtkorps aufgehoben werden.
Weiter betrifft die Teilrevision noch folgende Themen: Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung des Status von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, Zollpfandverwertung, Vereidigung des Personals der Eidgenössischen Zollverwaltung, besondere Untersuchungsmassnahmen in der zollrechtlichen Strafverfolgung, Straffreiheit bei Missachtung von polizeilichen Vorschriften während Dienstfahrten.
Die Vernehmlassung wird bis 31. März 2013 dauern.