Bundesrat: Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Zollgesetzes

Am Fre­itag ging eine Teil­re­vi­sion des Zollge­set­zes in die Vernehm­las­sung, mit der einzelne Bere­iche des Geset­zes opti­miert wer­den sollen.

Aus wirtschaftlich­er Sicht ist ins­beson­dere die vorge­se­hene Anpas­sung der Bes­tim­mungen über die offe­nen Zol­l­lager und die Zoll­freilager von Bedeu­tung. Zol­l­lager soll es auch weit­er­hin geben. Kün­ftig soll es aber nicht mehr möglich sein, inländis­che Waren zur Aus­fuhr zu ver­an­la­gen und sie anschliessend noch in der Schweiz in einem Zol­l­lager einzulagern.

Im Sicher­heits­bere­ich sollen ein­er­seits die Kom­pe­ten­zen der Eid­genös­sis­chen Zol­lver­wal­tung im Bere­ich der durch die Kan­tone delegierten Auf­gaben klar­er geregelt wer­den. Ander­er­seits soll der im Schen­gener Bun­des­beschluss fest­geschriebene Min­dest­be­stand des Gren­zwachtko­rps aufge­hoben werden.

Weit­er bet­rifft die Teil­re­vi­sion noch fol­gende The­men: Vere­in­barun­gen über die gegen­seit­ige Anerken­nung des Sta­tus von zuge­lasse­nen Wirtschafts­beteiligten, Zollp­fand­ver­w­er­tung, Verei­di­gung des Per­son­als der Eid­genös­sis­chen Zol­lver­wal­tung, beson­dere Unter­suchungs­mass­nah­men in der zoll­rechtlichen Strafver­fol­gung, Straf­frei­heit bei Mis­sach­tung von polizeilichen Vorschriften während Dienstfahrten.

Die Vernehm­las­sung wird bis 31. März 2013 dauern.