Der Bundesrat hat heute Mittwoch von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des Steueramtshilfegesetzes Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft verabschiedet (vgl. dazu die Medienmitteilung, den Revisionsentwurf, den Vorabdruck der im BBl noch nicht veröffentlichten Botschaft und den Bericht des EFD über die Vernehmlassungsergebnisse).
Im Wesentlichen geht es bei der Teilrevision um drei Punkte:
- Dem Bundesrat wird die Kompetenz eingeräumt, den erforderlichen Inhalt von Gruppenersuchen festzulegen.
- Ein neuer Artikel sieht ein auf Gruppenersuchen zugeschnittenes Verfahren zur Information der beschwerdeberechtigten Personenüber ein eingegangenes Ersuchen vor.
- Schliesslich wird ein neuer Artikel über die nachträgliche Information der beschwerdeberechtigten Personen eingefügt.