Der Bundesrat will künftig die Sanierung von Unternehmen erleichtern.
Zu diesem Zweck hat er eine Botschaft zur Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) verabschiedet. Der Bundesrat will verschiedene Schwachstellen durch punktuelle Verbesserungen des geltenden Rechts beseitigen. Die Schaffung eines Konzernkonkursrechts für Grossinsolvenzen erachtet er aber nicht als erforderlich, berücksichtigt jedoch in einzelnen Punkten der SchKG-Teilrevision besonders das Konzernverhältnis.