Gesetzgebung: Botschaft zur SchKG-Teilrevision / Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Der Bun­desrat will kün­ftig die Sanierung von Unternehmen erleichtern. 

Zu diesem Zweck hat er eine Botschaft zur Teil­re­vi­sion des Schuld­be­trei­bungs- und Konkurs­ge­set­zes (SchKG) ver­ab­schiedet. Der Bun­desrat will ver­schiedene Schwach­stellen durch punk­tuelle Verbesserun­gen des gel­tenden Rechts beseit­i­gen. Die Schaf­fung eines Konz­ernkonkursrechts für Grossin­sol­ven­zen erachtet er aber nicht als erforder­lich, berück­sichtigt jedoch in einzel­nen Punk­ten der SchKG-Teil­re­vi­sion beson­ders das Konzernverhältnis.