UREK‑N: Littering soll unter Strafe gestellt werden

Ein­er Medi­en­mit­teilung der Kom­mis­sion für Umwelt, Raum­pla­nung und Energie des Nation­al­rats (UREK‑N) vom 9. März 2015 ist zu ent­nehmen, dass das Umweltschutzge­setz (USG, SR 814.01) geän­dert wer­den soll. Mit der Revi­sion will die UREK‑N das nicht ord­nungs­gemässe Entsor­gen klein­er Men­gen von Sied­lungsabfällen unter Strafe stellen. Die Vernehm­las­sung zum Voren­twurf dauert bis am 8. Juni 2015.