Einer Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK‑N) vom 9. März 2015 ist zu entnehmen, dass das Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01) geändert werden soll. Mit der Revision will die UREK‑N das nicht ordnungsgemässe Entsorgen kleiner Mengen von Siedlungsabfällen unter Strafe stellen. Die Vernehmlassung zum Vorentwurf dauert bis am 8. Juni 2015.