UREK‑S: Erleichterter Bau von Energieanlagen im Wald

Gemäss ein­er Medi­en­mit­teilung der Kom­mis­sion für Umwelt, Raum­pla­nung und Energie des Stän­der­ats (UREK‑S) vom 20. Jan­u­ar 2015 soll das Waldge­setz (WaG) um einen Artikel zur Bewil­li­gung von Energieerzeu­gungs- und Energi­etrans­portan­la­gen ergänzt wer­den. Die Kom­mis­sion will, dass die Behör­den bei der Bewil­li­gung von Energieerzeu­gungs- und Energi­etrans­portan­la­gen im Wald eine umfassende Inter­essen­ab­wä­gung durch­führen müssen. Das nationale Inter­esse an der Real­isierung solch­er Vorhaben soll dabei als gle­ichrangig betra­chtet wer­den mit anderen nationalen Inter­essen, ohne den Schutzs­ta­tus des Waldes grund­sät­zlich in Frage zu stellen.