Gemäss einer Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK‑S) vom 20. Januar 2015 soll das Waldgesetz (WaG) um einen Artikel zur Bewilligung von Energieerzeugungs- und Energietransportanlagen ergänzt werden. Die Kommission will, dass die Behörden bei der Bewilligung von Energieerzeugungs- und Energietransportanlagen im Wald eine umfassende Interessenabwägung durchführen müssen. Das nationale Interesse an der Realisierung solcher Vorhaben soll dabei als gleichrangig betrachtet werden mit anderen nationalen Interessen, ohne den Schutzstatus des Waldes grundsätzlich in Frage zu stellen.