Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK‑N) hat eine Kommissionsmotion eingereicht mit dem Ziel, die Lex Koller zu bewahren. Dazu die Medienmitteilung vom 7. November 2012:
Die Kommission ist sich einig, dass die Nachfrage auf dem Schweizer Immobilienmarkt in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Dazu trägt unter anderem die Entwicklung bei, dass Immobilien mehr und mehr zu Ertragsanlagen geworden sind. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) im Moment das einzige nachfragedämmende Instrument auf dem Immobilienmarkt sei. Es binde den Erwerb von Wohnimmobilien an den Hauptwohnsitz und damit den Steuersitz, sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen. Ausnahmen von dieser Anforderung werden für touristische Kantone über Kontingente und Sonderbewilligungen geregelt.
Das Parlament hat im Jahre 2008 die Vorlage zur Aufhebung der Lex Koller an den Bundesrat zurückgewiesen. Angesichts der heutigen Situation hätte diese Aufhebung in den Augen der Kommission volkswirtschaftlich schwerwiegende Folgen: Sie würde einen zusätzlichen Druck auf die ohnehin schon sehr hohen Immobilien- und Mietpreise ausüben, Steuersubstrat würde wegfallen und der Druck auf den Schweizerfranken würde zusätzlich erhöht werden. Aus diesen Gründen ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu erhalten sei. Deshalb beauftragt sie den Bundesrat mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, auf die Aufhebung der Lex Koller zu verzichten.