Bundesrat spricht sich für Aufhebung der Dumont-Praxis aus

Der Bun­desrat hat gestern beschlossen, die Prax­is, wonach Instand­stel­lungskosten für stark ver­nach­läs­sigte Liegen­schaften in den fünf Jahren nach Erwerb nicht abzugfähig sind, auf Bun­des- und Kan­ton­sebene abzuschaf­fen. Die vor­ber­a­tende Kom­mis­sion des Nation­al­rates hat­te sich dafür aus­ge­sprochen, die Aufhe­bung nur auf Bun­de­sebene vorzuse­hen und den Kan­to­nen die Aufhe­bung freizustellen.

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  • Par­la­men­tarische Ini­tia­tive zur Abschaffung