Der Bundesrat hat gestern beschlossen, die Praxis, wonach Instandstellungskosten für stark vernachlässigte Liegenschaften in den fünf Jahren nach Erwerb nicht abzugfähig sind, auf Bundes- und Kantonsebene abzuschaffen. Die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte sich dafür ausgesprochen, die Aufhebung nur auf Bundesebene vorzusehen und den Kantonen die Aufhebung freizustellen.