Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) überarbeiten. Er hat deshalb das Eidgenössische Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, die Arbeiten im Hinblick auf eine
Gesetzesrevision fortzuführen.
In seiner Zusatzbotschaft zum Verzicht auf die Aufhebung der Lex Koller im November 2013 hatte der Bunderat festgehalten, dass er die politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse weiterhin genau verfolgen und allenfalls notwendige Änderungen des Gesetzes prüfen werde. Erste Abklärungen haben nun ergeben, dass das Gesetz Lücken enthält
Diese Lücken zeigen sich insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsstättegrundstücken. Es soll daher geprüft werden, ob der Erwerb von Gewerbe-Immobilien sowie die Umnutzung solcher Grundstücke zu Wohnzwecken wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden sollen. Allerdings soll dabei den Kantonen eine Ausnahmekompetenz zugestanden werden, wenn der Erwerb für den Kanton oder die Standortgemeinde von erheblichen Bedeutung ist.
Zudem soll wie bereits heute für den Erwerb betrieblich genutzter Grundstücke zur Eigennutzung weiterhin keine Bewilligung erforderlich sein.
Der Bundesrat hat festgestellt, dass die Kapitalisierung von Wohnimmobiliengesellschaften in den letzten Jahren sehr stark angestiegen ist. Deshalb soll in den weiteren Arbeiten die Situation neu beurteilt werden, wenn Personen aus dem Ausland Anteile an Wohnimmobiliengesellschaften erwerben, die an einer Schweizer Börse kotiert sind.
Schliesslich soll in der Revision das Postulat 11.3200 Hodgers umgesetzt werden, das den Zugang zu Genossenschaftswohnungen für Staatsangehörige aussereuropäischer Länder verlangt.