Der Bundesrat hat am 5. Juni 2015 das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke eröffnet. In Umsetzung einer vom Parlament überwiesenen Motion bezweckt das Gesetz, alle Grundstücke eines Landwirtschaftsbetriebs jenem privilegierten Regime zu unterstellen, welches bereits bis 2011 für Wertzuwachsgewinne bei diesen Grundstücken praktiziert wurde.
Gewinne aus dem Verkauf land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke waren bis zu einem Grundsatzentscheid des Bundesgerichts im Jahr 2011 von der direkten Bundessteuer befreit (BGE 138 II 32). Im Jahr 2011 hat das Bundesgericht dieses Privileg auf Grundstücke begrenzt, die dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) unterstellt sind. Die Gewinne aus dem Verkauf von Baulandreserven des Anlagevermögens land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sind seither vollumfänglich steuerbar.
In Erfüllung der Motion von Nationalrat Leo Müller (12.3172) sieht die Vernehmlassungsvorlage die Rückkehr zur privilegierten Besteuerung für Gewinne sämtlicher Grundstücke eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs vor. Damit bleibt der Wertzuwachsgewinn steuerfrei. In den Kantonen soll der [Wertzuwachs-] Gewinn der Grundstückgewinnsteuer unterliegen. [aus der Medienmitteilung des BR]
Die Änderungen betreffen das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11: Art. 18 Abs. 4) und das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG, SR 642.14; Art. 8 Abs. 1 und 12 Abs.1). Eine rückwirkende Anwendung ist nicht vorgesehen. Die Vernehmlassung endet am 25. September 2015.