Das Bundesgesetz über Vereinfachungen bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen sieht Änderungen im DBG, im StHG und im VStG vor, die administrative Erleichterungen bringen sollen.
So sind z.B. Lotteriegewinne gemäss nDBG 23 lit. e/24 lit. j und VStG 6 I erst ab CHF 1’000 steuerbar, auf kantonaler Ebene soll der steuerfreie Betrag vom kantonalen Gesetzgeber festgelegt werden (nStHG 7 IV lit. m).
Die Änderung des VStG tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und die von DBG und StHG am 1. Januar 2014.