Steuerstrafrecht | DBG- und StHG-Anpassungen an das StGB: In Kraft ab 1. Januar 2017

Kür­zlich hat der Bun­desrat das Inkraft­treten der Anpas­sun­gen am Bun­des­ge­setz über die direk­te Bun­dess­teuer (DBG) und am Steuer­har­mon­isierungs­ge­setz (StHG) an die All­ge­meinen Bes­tim­mungen des Strafge­set­zbuch­es (StGB) auf den 1. Jan­u­ar 2017 fest­gelegt. Nation­al- und Stän­der­at hat­ten das entsprechende Gesetz am 26. Sep­tem­ber 2014 verabschiedet.

Der bish­erige Wort­laut divers­er steuer­strafrechtlich­er Bes­tim­mungen im DBG und im StHG (betr. Ver­fol­gungsver­jährung, Voll­streck­ungsver­jährung und Verge­henssank­tio­nen) entspricht seit Jahren nicht mehr dem heute gel­tenden Recht des (mehrfach rev­i­dierten) All­ge­meinen Teiles des StGB, weshalb diese Anpas­sun­gen nötig wurden.