Kürzlich hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Anpassungen am Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und am Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) an die Allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2017 festgelegt. National- und Ständerat hatten das entsprechende Gesetz am 26. September 2014 verabschiedet.
Der bisherige Wortlaut diverser steuerstrafrechtlicher Bestimmungen im DBG und im StHG (betr. Verfolgungsverjährung, Vollstreckungsverjährung und Vergehenssanktionen) entspricht seit Jahren nicht mehr dem heute geltenden Recht des (mehrfach revidierten) Allgemeinen Teiles des StGB, weshalb diese Anpassungen nötig wurden.