Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schlägt vor, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zu revidieren, da verschiedene Änderungen anderer Gesetze noch nicht übernommen worden sind. Die Vorlage wurde heute in die Anhörung geschickt; die Anhörungsfrist dauert bis zum 31. August 2011.
Es ist geplant, die Regeln der Verfolgungsverjährung von Steuerdelikten im DBG und StHG nachträglich an den neuen Art. 333 StGB anzupassen. Für die Verjährungsfristen soll die Schwere des Steuerdelikts massgebend sein. Zudem sieht der Entwurf eine Angleichung der Sanktionen des Steuerbetrugs und der Veruntreuung von Quellensteuern an die Bestimmungen des revidierten StGB vor. Schliesslich sollen auch Anpassungen, die aufgrund der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtes im Bereich der Justizorganisation notwendig geworden sind, im DBG und StHG vorgenommen werden.
Die Anhörungsunterlagen können hier eingesehen werden.