Änderungen des Straf- und Verfahrensrechts bei den direkten Steuern

Das Eid­genös­sis­che Finanzde­parte­ment (EFD) schlägt vor, das Bun­des­ge­setz über die direk­te Bun­dess­teuer (DBG) und das Bun­des­ge­setz über die Har­mon­isierung der direk­ten Steuern der Kan­tone und Gemein­den (StHG) zu rev­i­dieren, da ver­schiedene Änderun­gen ander­er Geset­ze noch nicht über­nom­men wor­den sind. Die Vor­lage wurde heute in die Anhörung geschickt; die Anhörungs­frist dauert bis zum 31. August 2011.

Es ist geplant, die Regeln der Ver­fol­gungsver­jährung von Steuerde­lik­ten im DBG und StHG nachträglich an den neuen Art. 333 StGB anzu­passen. Für die Ver­jährungs­fris­ten soll die Schwere des Steuerde­lik­ts mass­gebend sein. Zudem sieht der Entwurf eine Angle­ichung der Sank­tio­nen des Steuer­be­trugs und der Verun­treu­ung von Quel­len­s­teuern an die Bes­tim­mungen des rev­i­dierten StGB vor. Schliesslich sollen auch Anpas­sun­gen, die auf­grund der jün­geren Recht­sprechung des Bun­des­gericht­es im Bere­ich der Jus­ti­zor­gan­i­sa­tion notwendig gewor­den sind, im DBG und StHG vorgenom­men werden.

Die Anhörung­sun­ter­la­gen kön­nen hier einge­se­hen werden.