Im Anschluss an die Revision des Lebensmittelrechts — die Tabakprodukte vom Geltungsbereich des Lebensmittelgesetzes ausnimmt – hat der Bundesrat das neue TabPG (Entwurf) ausgearbeitet, das die
Anforderungen an Tabakprodukte regelt mit dem Ziel, den Konsum dieser Produkte zu senken und die schädlichen Auswirkungen zu beschränken.
Der
Gesetzesentwurf orientiert sich der Botschaft zufolge an der heutigen Regelung zu den Tabakprodukten, führt aber einige Neuerungen und Änderungen ein, die v.a. die
Regelung der E‑Zigaretten regelt und Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring beschränkt. Laut der Botschaft enthält das Gesetz v.a. Änderungen:
- Eine Ausweitung des Geltungsbereichs des Gesetzes: Neu fallen nikotinhaltige E‑Zigaretten und ähnliche Produkte unter das Tabakproduktegesetz. Sie sind Tabakprodukten gleichgestellt und im Gesetz ähnlich wie die anderen
Tabakprodukte geregelt. Weiter soll der Bundesrat gewisse Bestimmungen des neuen Gesetzes auf nicht nikotinhaltige E‑Zigaretten anwenden können, wenn es der Gesundheitsschutz erfordert.- Einschränkungen der Werbung, der Verkaufsförderung und des Sponsorings
im Zusammenhang mit Tabakprodukten: Die Bestimmungen nähern sich
dem Schutzniveau an, das auf internationaler Ebene gilt, und übernehmen
gewisse kantonale Einschränkungen. Ausserdem berücksichtigen sie die derzeitigen Werbemedien und
‑träger.- Ein Verbot der Abgabe an Minderjährige: Für die ganze Schweiz wird
eine
einheitliche Altersgrenze festgelegt. Diese Massnahme entspricht dem
Standard auf internationaler Ebene und in den Nachbarländern. Zusätzlich
wird die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen
geschaffen
, um die Einhaltung der Altersbeschränkung für die Abgabe von
Tabakprodukten zu überprüfen.
Zudem werden folgende Aspekte des geltenden Rechts geändert:
- Es wird nur das Bereitstellen auf dem Markt reglementiert (einschliesslich der Einfuhr).
- Die Positivliste für Zusatzstoffe und das Bewilligungssystem für die anderen Stoffe werden aufgehoben. Der Bundesrat kann jedoch künftig die Höchstmenge der Zutaten festlegen oder bestimmte Zutaten verbieten.
- Das Einspracheverfahren, das im derzeitigen Vollzugssystem vorgesehen ist, wird zugunsten des ordentlichen Beschwerdeverfahrens aufgehoben.
- Der Konsum von E‑Zigaretten wird künftig in geschlossenen öffentlichen Räumen nicht mehr erlaubt sein.