Bundesrat: E‑Zigaretten werden von der Tabaksteuer befreit

Der Bun­desrat hat beschlossen, ab dem 1. April 2012 auf die Besteuerung von elek­tro­n­is­chen Zigaret­ten zu verzicht­en. Neu gel­ten elek­tro­n­is­che Zigaret­ten nicht mehr als steuerpflichtige Ersatzpro­duk­te. Klargestellt wird eben­falls, dass sämtliche beim Schweiz­erischen Heilmit­telin­sti­tut (Swissmedic) reg­istri­erten Rauchen­twöh­nung­spro­duk­te nicht als Ersatzpro­duk­te im Sinne des Tabak­s­teuerge­set­zes zu betra­cht­en und deshalb von der Steuerpflicht ausgenom­men sind. Bis anhin wurde nur zwis­chen steuerpflichti­gen Ersatzpro­duk­ten nach Tabak­s­teuerge­setz und bei Swissmedic reg­istri­erten (steuer­freien) Entwöh­nung­spro­duk­ten unterschieden.

Die zweite Änderung in der Tabak­s­teuerverord­nung bet­rifft die Dekla­ra­tions­frist – diese soll verkürzt wer­den. Neu müssen Her­steller von Tabak­fab­rikat­en und Betreiber zuge­lassen­er Steuer­lager ihre monatlichen Steuer­an­mel­dun­gen zwei Tage früher einreichen.

Text der geän­derten Verord­nung.