Swissmedic hat Anpassungen an der Verwaltungsverordnung Anleitung Zulassung von im Ausland bereits zugelassenen Arzneimitteln (Art. 13 HMG) vorgenommen. Parallel dazu wurde die Checkliste (CL) Formale Kontrolle Art. 13 HMG umfassend überarbeitet.
Die wichtigsten Änderungen und Ergänzungen der Verwaltungsverordnung fasst Swissmedic in einer Medienmitteilung zusammen. Die revidierte Fassung trat am 15. April 2013 in Kraft. Es wurde jedoch eine Übergangsfrist für bis zum 30. September 2013 eingereichte Gesuche festgelegt.