Swissmedic: Anpassung der Verwaltungsverordnung Anleitung Zulassung von im Ausland bereits zugelassenen Arzneimitteln

Swissmedic hat Anpas­sun­gen an der Ver­wal­tungsverord­nung Anleitung Zulas­sung von im Aus­land bere­its zuge­lasse­nen Arzneimit­teln (Art. 13 HMG) vorgenom­men. Par­al­lel dazu wurde die Check­liste (CL) For­male Kon­trolle Art. 13 HMG umfassend überarbeitet.

Die wichtig­sten Änderun­gen und Ergänzun­gen der Ver­wal­tungsverord­nung fasst Swissmedic in ein­er Medi­en­mit­teilung zusam­men. Die rev­i­dierte Fas­sung trat am 15. April 2013 in Kraft. Es wurde jedoch eine Über­gangs­frist für bis zum 30. Sep­tem­ber 2013 ein­gere­ichte Gesuche festgelegt.