Swissmedic stellt ab 3. Januar 2013 die neue Publikationsplattform zur Veröffentlichung der Arzneimittelinformationen aller zugelassenen Humanarzneimittel zur Verfügung (AIPS). Die Einführung dieser Plattform bedingt Anpassungen im Kapitel 9.2. „Veröffentlichung der Arzneimittelinformation” der Verwaltungsverordnung „Anleitung Anforderung an die Arzneimittelinformation von Humanarzneimitteln“ dahingehend, dass künftig die Zulassungsinhaber die von Swissmedic genehmigten Arzneimittelinformationstexte und die heilmittelrechtlich geforderten Übersetzungen auf die neue AIPS Plattform hochladen und dort für die elektronische Publikation freigeben müssen.