Swissmedic-Verwaltungsverordnung: Anleitung Zulassung im Ausland bereits zugelassener Arzneimittel

Am 1. Juli 2010 trat­en Art. 5a‑d VAM in Kraft. Zeit­gle­ich hat das Schweiz­erische Heilmit­telin­sti­tut Swissmedic die neue Ver­wal­tungsverord­nung „Anleitung Zulas­sung im Aus­land bere­its zuge­lassen­er Arzneimit­tel (Art. 13 HMG)” sowie die entsprechen­den For­mu­la­re und die Check­liste „For­male Kon­trolle Art. 13“ publiziert.

Die genan­nten Doku­mente und weit­ere Infor­ma­tio­nen sind hier erhältlich.