Am 1. Juli 2010 traten Art. 5a‑d VAM in Kraft. Zeitgleich hat das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic die neue Verwaltungsverordnung „Anleitung Zulassung im Ausland bereits zugelassener Arzneimittel (Art. 13 HMG)” sowie die entsprechenden Formulare und die Checkliste „Formale Kontrolle Art. 13“ publiziert.
Die genannten Dokumente und weitere Informationen sind hier erhältlich.