Die revidierte Heilmittel-Gebührenverordnung (GebV) von Swissmedic tritt am 1. Januar 2013 und nicht (wie ursprünglich geplant) am 1. Juli 2012 in Kraft. Auf diese Weise sollen die betroffenen Unternehmen mehr Zeit erhalten, um ihre Planung auf die neue Tarifierung auszurichten. Im Gegenzug gibt es keine Übergangsbestimmung für hängige Gesuche. Ab 1. Januar 2013 kommen nur noch die neuen Tarife zur Anwendung.