Einer Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK‑N) vom 24. April 2015 ist zu entnehmen, dass sich die SPK‑N für ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit ausspricht. Die entsprechende parlamentarische Initiative wurde von Walter Wobmann eingereicht (SVP/SO) und sieht eine Ergänzung von Art. 57 BV mit einem Abs. 3 vor, welcher folgendermassen lautet:
Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind (ausgenommen sind Sakralstätten) oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen. Und niemand darf eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.
Eine Mehrheit der SPK‑N ist der Ansicht, dass die parlamentarische Initiative mit der Verfassungsänderung des Kantons Tessin zur Einführung eines Burka-Verbots verglichen werden könne. Die Änderung der Tessiner Verfassung wurde von den Eidgenössischen Räten als mit der Bundesverfassung kompatibel erklärt. Zudem verweist die SPK‑N auf das in Frankreich geltende Verbot der Ganzkörperverhüllung, welches gemäss Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte mit der EMRK vereinbart werden kann.