Im Entscheid SSG 2024/DO/22 reduzierte das Schweizer Sportgericht die von Swiss Sport Integrity (“SSI”) beantragte Sperre gegen einen Freizeitsportler von vier Jahren auf ein Jahr.
Olivia Curiger
SSG 2024/E/15: Keine Zuständigkeit des Schweizer Sportgerichts für Ethikverstösse vor dem 1. Januar 2022
Im Entscheid SSG 2024/E/15 setzte sich das Schweizer Sportgericht erstmals mit der Frage auseinander, ob es zur Beurteilung von Ethikverstössen zuständig ist, die sich vor dem Inkrafttreten des Ethik-Statuts von Swiss Olympic am 1. Januar 2022 ereignet haben. In diesem Zusammenhang befasste sich das Gericht vertieft mit der Auslegung der Übergangsbestimmungen gemäss Art. 8.2 des Ethik-Statuts … weiterlesen
SSG 2024/DO/17: Das Verbot der Doppelbestrafung im Verhältnis zwischen Straf- und Verbandsrecht
Im Entscheid SSG 2024/DO/17 setzte sich das Schweizer Sportgericht mit der Frage der Anwendbarkeit des Verbots der Doppelbestrafung (“ne bis in idem”) im Verhältnis zwischen Straf- und Verbandsrecht auseinander.
SSG 2024/E/6, SSG 2024/E/7, SSG 2024/E/11 und SSG 2024/E/12: Entscheide des Schweizer Sportgerichts zu dessen Zuständigkeit
Die Stiftung Schweizer Sportgericht (nachfolgend: “Schweizer Sportgericht”) hat am 1. Juli 2024 die Geschäftstätigkeit der Disziplinarkammer des Schweizer Sports (nachfolgend “DK”) übernommen und ist seither für die Beurteilung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Doping- und Ethikverstössen im Schweizer Sport zuständig. In den vier Entscheiden (SSG 2024/E/6; SSG 2024/E/7; SSG 2024/E/11 und SSG 2024/E/12) hat sich das Schweizer Sportgericht eingehend mit seiner Zuständigkeit und der Abgrenzung seiner Aufgaben gegenüber der Stiftung Swiss Sport Integrity (nachfolgend “SSI”) auseinandergesetzt.