Am 13. Februar 2013 entschied der Bundesrat auf Antrag der Nationalbank, den sog. “antizyklischen Kapitalpuffer” auf Wohnliegenschaften zu aktivieren (siehe Medienmitteilung SNB vom 13.02.2013; ausführlich zum antizyklischen Kapitalpuffer siehe Hintergrundbericht SNB).
Mit Medienmitteilung vom gleichen Datum teilte die FINMA mit, sie sei für die Durchsetzung des antizyklischen Kapitalpuffers verantwortlich und werde die nötigen Massnahmen bei den Banken begleiten.