Kürzlich hat die EStV die für das Jahr 2016 geltenden Zinssätze für Verzug und Steuerrückerstattung (3.0%) sowie für Vorauszahlungen (0.25%) festgelegt. Diese bleiben gegenüber dem Vorjahr 2015 ebenso unverändert wie die Höchstabzüge für Einzahlungen in die Säule 3a (CHF 6‘768 / 33‘840).